Unsere Hausordnung

Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das verlangt auch in der Schule gegenseitige Achtung und einen menschenwürdigen Umgang miteinander.

Eine Grundlage bilden die folgenden Regelungen in unserer Hausordnung:  

  1. Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
    Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen halten sich die SchülerInnen in der Regel auf dem Schulhof oder in den Pausenhallen im Erdgeschoss auf.
    Nach pflichtgemäßem Ermessen und in Abhängigkeit vom Verhalten der SchülerInnen können die Lehrkräfte entscheiden, ob ihre Klasse bzw. Schülergruppe in den Pausen im Klassenraum bleiben darf. Die Entscheidung trifft die Lehrkraft, die zuletzt in der Klasse bzw. Schülergruppe Unterricht hatte; sie übernimmt auch die Verantwortung im Sinne der allgemeinen Aufsichtspflicht. Verantwortungsbewusste SchülerInnen können mit der Aufsichtsführung beauftragt werden. Bleibt die Klasse bzw. Schülergruppe nicht im Klassenraum, muss dieser abgeschlossen werden.
    Fachräume müssen in jedem Falle in den Pausen abgeschlossen werden. Das gilt nicht, wenn die Lehrkraft selbst anwesend ist.  
  2. Aufenthalt von schulfremden Personen
    BesucherInnen / Gäste melden sich im Sekretariat oder bei der verantwortlichen / zuständigen Lehrkraft an.
    Alle Lehrkräfte und der Hausmeister sind berechtigt, in begründeten Situationen die Aufenthaltsberechtigung von Personen auf dem Schulgelände zu überprüfen. SchülerInnen müssen zu diesem Zweck einen Lichtbildausweis mit sich führen.
    Unbefugte Personen sind aufzufordern, das Schulgelände umgehend zu verlassen.  
  3. Rauchen
    Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten.  
  4. Drogen und Alkohol
    Handel und Konsum von Drogen sind verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
    Der Konsum von alkoholischen Getränken während des Unterrichts und in den Pausen ist nicht gestattet.  
  5. Essen und Trinken
    Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist untersagt; es sei denn, die verantwortliche Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich aus medizinischen oder pädagogischen Gründen. In diesem Falle ist sicherzustellen, dass der anfallende Müll ordnungsgerecht entsorgt wird und Verschmutzungen vermieden bzw. beseitigt werden.
  6. Entsorgung von Abfällen
    Abfälle werden nach Sorten getrennt. Müll und Wertstoffabfälle (Glas, Papier ..) sind in die entsprechenden Behältnisse zu entsorgen. SchülerInnen, Lehrkräfte und der Hausmeister wirken darauf hin, dass dieses Gebot in die Praxis umgesetzt wird.
  7. Gewalt/gefährliche Gegenstände
    Wer psychische oder physische Gewalt gegen andere ausübt, wird disziplinarisch oder gegebenenfalls strafrechtlich belangt.
    Gefährliche Gegenstände, wie z.B. Waffen, Schlagringe und Messer dürfen nicht mitgebracht werden und sind bei Zuwiderhandlungen einzuziehen. 
  8. Behandlung von und Umgang mit Sachen / Umgang mit Handys
    Alle Angehörigen der Schule haben für die Pflege und Erhaltung des Gebäudes und der Einrichtungen Sorge zu tragen. Sie sind auch für den sparsamen Umgang mit Energie und anderen Ressourcen verantwortlich. Auf Sauberkeit im gesamten Schulbereich ist besonders zu achten. Wer Verunreinigungen verursacht, hat diese selbst oder auf eigene Kosten zu beseitigen.
    Nach Beendigung des Unterrichts werden die Stühle auf die Tische gestellt, um die Reinigung der Räume zu erleichtern.
    Während des Unterrichts müssen Handys ausgeschaltet sein. 
  9. Haftung bei Schäden
    Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln.
    Wer grob fahrlässig oder mutwillig Sachwerte zerstört oder beschädigt, hat diese zu reparieren oder die Kosten für Reparaturen bzw. Neuanschaffung zu übernehmen.
    Für Schäden an privatem Eigentum oder abhanden gekommene Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Diebstähle sollen umgehend im Sekretariat und/oder der Polizei gemeldet werden. 
  10. Fundsachen
    Fundsachen müssen umgehend beim Hausmeister abgegeben werden. 
  11. Verkauf und Werbung
    Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie jede Art von Werbung ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit der Schulleitung zu regeln. 
  12. Benutzung von Fachräumen
    Bei der Benutzung von Fachräumen sind die besonderen Benutzungsordnungen zu beachten.  
  13. Befahren des Schulhofs und Parkordnung
    Der Schulhof soll nicht als Parkraum genutzt werden. Der Behindertenparkplatz steht nur berechtigten Personen zur Verfügung. Der Schulhof darf in der Regel nur von Fahrzeugen befahren werden, in denen Lieferungen, schwere bzw. sperrige Gegenstände gebracht oder abgeholt werden.
    Das Parken auf den für LehrerInnen und Verwaltungsangestellte vorgesehenen Parkplätzen ist nur mit Berechtigungskarte und Parkplakette möglich. 
  14. Verlassen des Schulgeländes
    Nicht volljährige SchülerInnen können in Freistunden und Pausen das Schulgelände selbstständig nur dann verlassen, wenn die Erziehungsberechtigten dies bei dem/der KlassenlehrerIn schriftlich beantragt haben. 
  15. Hygiene
    Das Ausspucken auf dem Schulgelände ist unhygienisch und unappetitlich und deshalb zu unterlassen. Auch unsere Toiletten sind sauber und ordentlich zu halten. Hygienebeutel sind zu benutzen.  
  16. Verstoß gegen die Hausordnung
    Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen haben, müssen auf Verlangen ihre Personalien, ihre Klassenbezeichnung und den/die KlassenlehrerIn angeben. Zu diesem Zweck haben alle SchülerInnen einen gültigen Lichtbildausweis mit sich zu führen.
    Die Verweigerung dieser Angaben kann zum Verweis vom Schulgelände führen.
    Bei notwendig werdenden pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen findet das Hessische Schulgesetz Anwendung.