Zugangsvoraussetzung Mittlerer Abschluss

Gleichwertige Abschlüsse

Ein "Mittlerer Abschluss" kann nachgewiesen werden durch:

  • das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe,
  • das Abschlusszeugnis der Realschule,
  • das Mittlere-Reife-Zeugnis eines Gymnasiums oder einer  Gesamtschule,
  • das Abschlusszeugnis einer zweijährigen  Berufsfachschule im Lande Hessen,
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.