Zugangsvoraussetzung Mittlerer Abschluss
Gleichwertige Abschlüsse
Ein "Mittlerer Abschluss" kann nachgewiesen werden durch:
- das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe,
- das Abschlusszeugnis der Realschule,
- das Mittlere-Reife-Zeugnis eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule,
- das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule im Lande Hessen,
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Max-Eyth-Schule Alsfeld
In der Krebsbach 8
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