Fachschule Sozialwirtschaft

Fachrichtung Heilerziehungspflege

Weiterbildung zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (m/w) - eine berufliche Perspektive für Interessierte im rehabilitativen und sozialen Bereich.

Unser Leitbild

Ausbildungsgang

Lehr- und Lernbereiche

Ausbildungsvoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (Weitere Informationen).
  2. Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf als Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegers/Heilerziehungspflegerin
  3. Nachweis beruflicher Erfahrung durch 
    • einen Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Sozialassistentin oder als Staatlich anerkannter Sozialassistent oder
    • den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
    • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer. Dazu zählen hauswirtschaftliche, pflegerische, pädagogische Tätigkeiten.
      Weitere Informationen

Andere Einstiegsmöglichkeiten werden im Einzelfall von der aufnehmenden Fachschule durch die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung entschieden.

Anmeldung und Aufnahme

Bewerberinnen und Bewerber beantragen die Aufnahme zum nächsten Schuljahr bis zum 30. April eines jeden Jahres. Zum Antragsformular

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form,
  • das Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkannter Ausbildungsnachweis,
  • Bescheinigungen über Art und Dauer der beruflichen Erfahrungen,
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung.

Nach dem 30. April ist eine Aufnahme in die Fachschule für Sozialwirtschaft nur möglich, wenn noch freie Ausbildungsplätze vorhanden sind.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt: Dr. E. Höll-Stüber, fon +49.6631.9670-374, Sabine Fath-Keller, Hildegard Jaschinski.
Verantwortlich: Dr. E. Höll-Stüber

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